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FTO Maschinenservice GmbH
Dorfstrasse 70
5277 Hottwil
+4144 557 10 11
AGB
AGB
Geschäftsbedingungen ftotooling.ch
1. Preise
Alle Preise verstehen sich netto, exkl. MwSt. einschliesslich Verpackung ab Werk. Die Verpackung wird dem Kunden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und wird nicht zurückgenommen.
2. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von FTO Maschinenservice sind immer innert 30 Tagen netto ab Fakturadatum zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart. Mit Ablauf dieses Verfalldatums ist die FTO Maschinenservice ohne vorgängigeberechtigt,der 2. Mahnung einen Verzugszins von Fr. 20.00 und bei der 3. Mahnung einen Verzugszins von Fr. 30.00 zu erheben.
3. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung gemäss Vertrag im Eigentum von FTO. Der Kunde ermächtigt FTO mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes im amtlichen Register an dessen jeweiligen Wohnsitz / Sitz vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
4. Übergang von Nutzen und Gefahr, Lieferung
Wird der Versand auf Begehren des Kunden oder sonstigen Gründen die, die FTO nicht zu vertreten hat (vgl. Art. 5), verzögert, geht die Gefahr im ursprünglichen für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über. Von diesem Zeitpunkt an wird der Kaufgegenstand auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert und versichert.
5. Lieferfrist
Die Lieferfrist wird entsprechend den zur Zeit der Offerte / Auftragsbestätigung bestehenden Verhältnissen (insbesondere hinsichtlich Möglichkeiten der Materialbeschaffung, Fabrikation und Lieferung durch fremde Hersteller) angesetzt. FTO bemüht sich, die vereinbarten Lieferfristen nach bester Möglichkeit einzuhalten. Lieferverzögerungen sowie das Ausbleiben der Leistung berechtigen den Kunden weder zur Geltendmachung von Schadenersatz noch zur Vertragsauflösung.
6. Prüfung und Abnahme des Kaufgegenstandes, Mängelrüge
Der Kunde hat den Kaufgegenstand sofort bei Übernahme zu prüfen und allfällige Mängel sofort, spätestens jedoch innert 8 Tagen schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind ebenfalls sogleich nach Entdeckung, spätestens binnen der vereinbarten Garantiefrist, von 1 Jahr, schriftlich zu rügen. Sofort feststellbare Mängel sind durch den Empfänger vor der Übernahme Bahn- oder Postamtlich bescheinigen zu lassen.
7. Ersatzteile:
Wir liefern nur in die Schweiz und nach Liechtenstein.
7. Ersatzteile:
Wir liefern nur in die Schweiz und nach Liechtenstein.